ErP 2026

Was ändert sich
für Ihr Projekt?

ErP-Verordnung (EU) 2024/1834.
Erfahren Sie, welche neuen Anforderungen nun gelten, worauf Sie frühzeitig achten sollten und wie wir Sie bei einer sicheren Planung unterstützen.

Die Verordnung im Überblick

Ab dem 24. Juli 2026 gelten neue Ökodesign-Anforderungen für Industrieventilatoren. Dabei wird nicht mehr nur die Effizienz einzelner Komponenten betrachtet, sondern die vollständige Ventilatorlösung einschließlich Leistungsdaten, Dokumentation und Verantwortlichkeiten. Betroffen sind deshalb nicht nur Ventilatorenhersteller. Auch Anlagenbauer, Integratoren, Gerätehersteller, Importeure und Betreiber sollten frühzeitig prüfen, welche Auswirkungen sich für ihre Projekte ergeben.

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Darauf kommt es jetzt an:

  • Fällt der Ventilator grundsätzlich in den Geltungsbereich?
  • Wird ein vollständiges Ventilatorsystem oder eine Komponentenlösung geliefert?
  • Wer übernimmt Integration und Komplettierung?
  • Liegen die notwendigen Leistungsdaten und technischen Unterlagen vor?
  • Handelt es sich um eine Neu-, Austausch-, Integrations- oder Retrofitlösung?

Eine frühzeitige Prüfung schafft Planungssicherheit und hilft, spätere Anpassungen, zusätzliche Nachweise oder Verzögerungen zu vermeiden.

Wir beraten Sie gerne!

Wir unterstützen Sie bei:

  • Neu-, Austausch- und Retrofitprojekten
  • Der Einordnung Ihres Anwendungsfalls
  • Ventilatorauslegung und Systemgrenzen
  • Lieferumfang und Verantwortlichkeiten
  • Technischen Leistungsdaten und Dokumentation

Zum Kontaktformular

Ist Ihr Ventilator betroffen?

Die Verordnung (EU) 2024/1834 gilt grundsätzlich für Ventilatoren, die:

  • eine Versorgungsspannung des Antriebsmotors von höchstens 1.000 V aufweisen
  • innerhalb der Europäischen Union in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden
  • eine elektrische Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kW aufweisen
  • eine Totaldruckerhöhung Δpt2 unter 1.013,25 daPa im Wirkungsgradoptimum erreichen
  • bei einer Betriebstemperatur zwischen –40 °C und +100 °C eingesetzt werden
  • bei einer Motor-Umgebungstemperatur zwischen –30 °C und +60 °C betrieben werden

Mögliche Ausnahmen

Unter bestimmten Voraussetzungen können unter anderem ausgenommen sein:

  • Ventilatoren, die ausschließlich für explosionsgefährdete Bereiche ausgeführt und bestimmt sind.
  • Definierte Anwendungen mit einer Feststoffbeladung von mehr als 10 mg/m³, sofern zusätzlich die vorgeschriebenen Anforderungen an Schaufelwinkel und Partikeleigenschaften erfüllt sind.

Hinweis: Die konkrete Einordnung hängt von der Ventilatorausführung, den Betriebsbedingungen und dem vorgesehenen Verwendungszweck ab.

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